Ehrenzeichen und Ehrenamtskarte
Ehrenzeichen für Büchereimitarbeitende
Ordnung für die Verleihung der Ehrenzeichen des Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V. (25. April 2022)
Ein Ehrenzeichen des Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V. ist ein besonderes Zeichen der Anerkennung und des Dankes für verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mitgliedsbüchereien unseres Verbandes sowie für weitere Persönlichkeiten, die sich für das kirchliche Büchereiwesen in Bayern eingesetzt haben. Es wird mit Zeichen und Urkunde in drei Stufen verliehen:
1. Das Ehrenzeichen des Sankt Michaelsbundes wird verliehen:
a) für fünfjährige ehrenamtliche Mitarbeit in der örtlichen Bücherei
b) für zehnjährige neben- oder hauptamtliche Mitarbeit in der örtlichen Bücherei
c) für besondere Verdienste um die kirchliche Büchereiarbeit vor Ort, im Dekanat oder im Landkreis
Vorschlagsberechtigt sind der Büchereiträger, die Kreisarbeitsgemeinschaft und die Diözesanstelle.
2. Das Ehrenzeichen des Sankt Michaelsbundes in Silber wird verliehen:
a) für zehnjährige ehrenamtliche Mitarbeit in der örtlichen Bücherei
b) für zwanzigjährige neben- oder hauptamtliche Mitarbeit in der örtlichen Bücherei
c) für besondere Verdienste um die kirchliche Büchereiarbeit vor Ort oder auf Dekanats‑, Landkreis- bzw. Diözesanebene V
orschlagsberechtigt sind der Büchereiträger, die Kreisarbeitsgemeinschaft und die Diözesanstelle.
3. Das Ehrenzeichen des Sankt Michaelsbundes in Gold wird verliehen:
a) für fünfundzwanzigjährige ehren‑, neben- oder hauptamtliche Mitarbeit in der örtlichen Bücherei
b) für besondere Verdienste um die kirchliche Büchereiarbeit vor Ort oder auf Dekanats‑, Landkreis‑, Diözesan- oder Landesebene.
Vorschlagsberechtigt sind die Büchereiträger, die Kreisarbeitsgemeinschaft, die Diözesanstelle und der Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V.
4. Ergänzend ist eine besondere Würdigung beim Ausscheiden aus der ehren‑, neben- oder hauptamtlichen Mitarbeit möglich, wenn die Mitarbeit nach über 25 Jahren beendet wird und bereits das Ehrenzeichen in Gold überreicht worden ist. Dazu wird eine Ehrenurkunde zusammen mit einem Präsent überreicht.
Vorschlagsberechtigt sind der Büchereiträger, die Diözesanstelle und der Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V.
Die Verantwortlichen des Büchereiträgers, der Kreisarbeitsgemeinschaft, der Diözesanstelle bzw. des Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V. führen die Verleihung der Ehrenzeichen in einem angemessenen Rahmen durch.
Die Ehrenzeichen und Urkunden werden von der Diözesanstelle bereitgestellt. Bitte beachten Sie die Vorbereitungszeit von etwa vier Wochen.
Bayerische Ehrenamtskarte
Wenn Sie sich in Bayern ehrenamtlich engagieren, können Sie die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Der Freistaat Bayern hat die Ehrenamtskarte gemeinsam mit den kreisfreien Städten und den Landkreisen als ein sichtbares Zeichen der Anerkennung eingeführt. Sie ist ein Dankeschön mit Mehrwert; Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können bayernweit bei zahlreichen öffentlichen und privaten Anbietern Vergünstigungen bekommen.
Wer bekommt die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte in Bayern gibt es nur für ein besonderes ehrenamtliches Engagement. Sie gibt es in zwei Varianten: Die blaue Ehrenamtskarte ist befristet, die goldene Ehrenamtskarte unbefristet gültig.
Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- derzeitiges ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
- (…)
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
- (…)
Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 €
Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.
Quelle und Informationen zur Beantragung: www.ehrenamt.bayern.de.