Ehrenzeichen und Ehrenamtskarte

Ehrenzeichen für Büchereimitarbeitende

Ordnung für die Verleihung der Ehrenzeichen des Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V. (25. April 2022)

Ein Ehren­zei­chen des Sankt Micha­els­bund, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. ist ein beson­de­res Zei­chen der Aner­ken­nung und des Dan­kes für ver­dien­te Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Mit­glieds­bü­che­rei­en unse­res Ver­ban­des sowie für wei­te­re Per­sön­lich­kei­ten, die sich für das kirch­li­che Büche­rei­we­sen in Bay­ern ein­ge­setzt haben. Es wird mit Zei­chen und Urkun­de in drei Stu­fen verliehen:

1. Das Ehren­zei­chen des Sankt Micha­els­bun­des wird verliehen: 

a) für fünf­jäh­ri­ge ehren­amt­li­che Mit­ar­beit in der ört­li­chen Büche­rei 
b) für zehn­jäh­ri­ge neben- oder haupt­amt­li­che Mit­ar­beit in der ört­li­chen Büche­rei 
c) für beson­de­re Ver­diens­te um die kirch­li­che Büche­rei­ar­beit vor Ort, im Deka­nat oder im Land­kreis 
Vor­schlags­be­rech­tigt sind der Büche­rei­trä­ger, die Kreis­ar­beits­ge­mein­schaft und die Diözesanstelle. 

2. Das Ehren­zei­chen des Sankt Micha­els­bun­des in Sil­ber wird verliehen: 

a) für zehn­jäh­ri­ge ehren­amt­li­che Mit­ar­beit in der ört­li­chen Büche­rei 
b) für zwan­zig­jäh­ri­ge neben- oder haupt­amt­li­che Mit­ar­beit in der ört­li­chen Büche­rei 
c) für beson­de­re Ver­diens­te um die kirch­li­che Büche­rei­ar­beit vor Ort oder auf Dekanats‑, Land­kreis- bzw. Diö­ze­sa­ne­be­ne V
orschlags­be­rech­tigt sind der Büche­rei­trä­ger, die Kreis­ar­beits­ge­mein­schaft und die Diözesanstelle. 

3. Das Ehren­zei­chen des Sankt Micha­els­bun­des in Gold wird ver­lie­hen: 
a) für fünf­und­zwan­zig­jäh­ri­ge ehren‑, neben- oder haupt­amt­li­che Mit­ar­beit in der ört­li­chen Büche­rei 
b) für beson­de­re Ver­diens­te um die kirch­li­che Büche­rei­ar­beit vor Ort oder auf Dekanats‑, Landkreis‑, Diö­ze­san- oder Lan­des­ebe­ne. 
Vor­schlags­be­rech­tigt sind die Büche­rei­trä­ger, die Kreis­ar­beits­ge­mein­schaft, die Diö­ze­san­stel­le und der Sankt Micha­els­bund, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. 

4. Ergän­zend ist eine beson­de­re Wür­di­gung beim Aus­schei­den aus der ehren‑, neben- oder haupt­amt­li­chen Mit­ar­beit mög­lich, wenn die Mit­ar­beit nach über 25 Jah­ren been­det wird und bereits das Ehren­zei­chen in Gold über­reicht wor­den ist. Dazu wird eine Ehren­ur­kun­de zusam­men mit einem Prä­sent über­reicht. 
Vor­schlags­be­rech­tigt sind der Büche­rei­trä­ger, die Diö­ze­san­stel­le und der Sankt Micha­els­bund, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. 

Die Ver­ant­wort­li­chen des Büche­rei­trä­gers, der Kreis­ar­beits­ge­mein­schaft, der Diö­ze­san­stel­le bzw. des Sankt Micha­els­bund, Lan­des­ver­band Bay­ern e.V. füh­ren die Ver­lei­hung der Ehren­zei­chen in einem ange­mes­se­nen Rah­men durch.

Die Ehren­zei­chen und Urkun­den wer­den von der Diö­ze­san­stel­le bereit­ge­stellt. Bit­te beach­ten Sie die Vor­be­rei­tungs­zeit von etwa vier Wochen.

Bayerische Ehrenamtskarte

Wenn Sie sich in Bay­ern ehren­amt­lich enga­gie­ren, kön­nen Sie die Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te bean­tra­gen. Der Frei­staat Bay­ern hat die Ehren­amts­kar­te gemein­sam mit den kreis­frei­en Städ­ten und den Land­krei­sen als ein sicht­ba­res Zei­chen der Aner­ken­nung ein­ge­führt. Sie ist ein Dan­ke­schön mit Mehr­wert; Inha­be­rin­nen und Inha­ber der Ehren­amts­kar­te kön­nen bay­ern­weit bei zahl­rei­chen öffent­li­chen und pri­va­ten Anbie­tern Ver­güns­ti­gun­gen bekommen.

Wer bekommt die Baye­ri­sche Ehrenamtskarte?

Die Ehren­amts­kar­te in Bay­ern gibt es nur für ein beson­de­res ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment. Sie gibt es in zwei Vari­an­ten: Die blaue Ehren­amts­kar­te ist befris­tet, die gol­de­ne Ehren­amts­kar­te unbe­fris­tet gültig. 

Die blaue Ehren­amts­kar­te ist drei Jah­re gül­tig. Sie erhal­ten die­se, wenn Sie min­des­tens 16 Jah­re alt sind und eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

  • der­zei­ti­ges ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment seit min­des­tens zwei Jah­ren ent­we­der mit durch­schnitt­lich fünf Stun­den pro Woche oder mit 250 Stun­den pro Jahr
  • (…)

Die unbe­grenzt gül­ti­ge gol­de­ne Ehren­amts­kar­te erhal­ten Sie, wenn Sie eine die­ser Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

  • ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment seit min­des­tens 25 Jah­ren ent­we­der mit durch­schnitt­lich fünf Stun­den pro Woche oder mit 250 Stun­den pro Jahr
  • (…)

Für bei­de Vari­an­ten gilt: Die Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, die für das Enga­ge­ment gewährt wer­den, dür­fen übli­cher­wei­se den jähr­li­chen Frei­be­trag (840 €
Ehren­amts­pau­scha­le bzw. 3.000 € Übungs­lei­ter­frei­be­trag) nicht übersteigen.

Quel­le und Infor­ma­tio­nen zur Bean­tra­gung: www​.ehren​amt​.bay​ern​.de.