Staatszuschuss
Büchereien, die im Jahr 2024 staatliche Mittel erhalten haben:
Bitte senden Sie den Verwendungsnachweis (siehe Formular unten, Download bzw. online ausfüllbar) für das Jahr 2024, in welchem Sie die Richtigkeit der Buchungen und vor allem die korrekte Verwendung der Mittel bestätigen, spätestens bis 31. Januar 2025 an:
Sankt Michaelsbund / Landesfachstelle
Förderung
Herzog-Wilhelm-Straße 5
80331 München
Mail: foerderung-lfs@michaelsbund.de
Staatszuschuss-Antrag 2025
Büchereien, die für das Jahr 2025 staatliche Mittel beantragen wollen:
Zuschussantrag für Bestandsaufbau (bis 2023: “Zuschussantrag Buch- und Medienbeschaffung, Bücherei- und Werbematerial”):
Voraussetzung ist eine Eigenleistung von mindestens 1.000 Euro.
• Bei Büchereien in Orten über 5.000 Einwohnern sind die Förderungen maßnahmenbezogen (“gezielter Bestandsaufbau” auf Seite 1 des Formulars “Antrag Bestandsaufbau”).
• Bei Büchereien in Orten unter 5.000 Einwohnern wird der allgemeine Bestandsaufbau gefördert (“allgemeiner Bestandsaufbau” auf Seite 2 des Formulars “Antrag Bestandsaufbau”).
Zuschussantrag für Projektmittel ist bei Investitionen im Bereich EDV, IT, Einrichtung über 1.500 Euro bzw. 2.000 Euro relevant (Formular “Antrag Projektmittel”).
Bitte beachten Sie die “Förderrichtlinien” und das “Merkblatt Büchereiförderung” sowie ggf. “Merkblatt Bibliothekseinrichtung” und “Merkblatt Förderung IT Technik”
Die Anträge müssen bis 31. März 2025 eingereicht sein.
Es handelt sich um Fördermittel des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, welche der Sankt Michaelsbund beantragt, verantwortet und an die Mitgliedsbüchereien verteilt.
Weitere Informationen: Landesfachstelle Sankt Michaelsbund