Staatszuschuss
Staatszuschuss 2025
Für Büchereien, die im Jahr 2025 staatliche Mittel erhalten haben:
Bitte senden Sie den Verwendungsnachweis (siehe Formular unten, Download bzw. online ausfüllbar) für das Jahr 2025, in welchem Sie die Richtigkeit der Buchungen und vor allem die korrekte Verwendung der Mittel bestätigen, spätestens bis 31. Januar 2026 an:
Sankt Michaelsbund / Landesfachstelle
Förderung
Herzog-Wilhelm-Straße 5
80331 München
Mail: foerderung-lfs@michaelsbund.de
Bitte beachten Sie die “Förderrichtlinien” und das “Merkblatt Büchereiförderung” sowie ggf. “Merkblatt Bibliothekseinrichtung” und “Merkblatt Förderung IT Technik”.
Die Schlussabrechnung erfolgt zum 15. November 2025.
Es handelt sich um Fördermittel des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, welche der Sankt Michaelsbund beantragt, verantwortet und an die Mitgliedsbüchereien verteilt.
Weitere Informationen: Landesfachstelle Sankt Michaelsbund
Verwendungsnachweise Bestandsaufbau-Zuschuss und Projektzuschuss: